Irrtum #1: Bis zum Werkstor ist alles privat
Ist es nicht egal, ob ich zur Firma oder zum Supermarkt fahre – die Arbeit geht schließlich erst am Werkstor los? Tatsächlich versuchte das Bundesfinanzministerium im Jahr 2006, dieses sogenannte „Werkstorprinzip“ in Deutschland einzuführen. Dadurch wollte man mehr Steuern von den Arbeitnehmern kassieren. Doch das Bundesverfassungsgericht machte der Regierung einen Strich durch diese Rechnung.
Das heißt: Für den Weg zum Arbeitsplatz kannst Du weiterhin 0,30 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag als Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Klingt erstmal wenig, aber am Jahresende kann da eine kräftige Summe zusammenkommen. Wie viel genau, hängt unter anderem von Deiner Steuerklasse, Deinem Einkommen, der Fahrtstrecke und davon, was Du sonst noch so an Werbungskosten geltend machen kannst, ab.
Wer wenig verdient und einen sehr weiten Arbeitsweg hat, kann im Extremfall allein über die Entfernungspauschale fast seine gesamte Lohnsteuer zurückerhalten.
Irrtum #2: Ohne Auto keine Entfernungspauschale
„Fahrtkosten absetzen? Kann ich nicht, ich habe ja gar kein Auto.“ So denken tatsächlich viele Arbeitnehmer, die mit Bus, Bahn, Fahrrad oder Skateboard zur Arbeit fahren. Ein teurer Irrtum – denn die 0,30 Cent Entfernungspauschale gelten unabhängig vom Verkehrsmittel (es sei denn, man fliegt zur Arbeit). Wer zur Arbeit wandert, rudert oder rollert, bekommt die gleiche Steuerermäßigung wie ein Autofahrer.
Irrtum #3: Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg ist egal, wer zahlt
Erstmal die gute Nachricht: Wenn du dich auf dem Arbeitsweg verletzt, ist das nicht dein privates Problem. Allerdings ist bei einem sogenannten Wegeunfall eines wichtig: Nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft zahlt Arzt-, Behandlungs- und Reha-Kosten.
Das kann manchmal etwas mehr Aufwand für dich bedeuten, weil zum Beispiel spezielle Arbeitsmediziner aufgesucht werden müssen anstelle deines gewohnten Hausarztes. Da kann man schnell auf die Idee kommen, einfach zu verschweigen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist und die Behandlung über die eigentlich nicht zuständige Krankenkasse laufen zu lassen. Aber das ist keine gute Idee!
Denn die Leistungen von Krankenkasse und gesetzlicher Unfallversicherung unterscheiden sich erheblich. Wenn zum Beispiel schwere Verletzungen eine Kur oder Reha-Maßnahmen notwendig machen, erhältst du sie bei einem Arbeitsunfall durch die Unfallversicherung wesentlich schneller. Darüber hinaus können bei den Krankenkassen Zuzahlungen fällig werden, bei der Unfallversicherung ist das nicht der Fall.
Sind die Verletzungen so schwer, dass du arbeitsunfähig wirst, kriegst Du über die Unfallkassen außerdem bessere Rentenleistungen. Das kann schnell 1.000 Euro mehr oder weniger in der Tasche bedeuten – und zwar jeden Monat. Fragt der Arzt, ob der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, solltest du also besser nicht lügen – sondern lieber darüber Bescheid wissen, wie Du auf dem Arbeitsweg abgesichert bist.
Mit diesem Wissen fährt es sich doch gleich besser zur Arbeit.
Wir wünschen Dir einen sicheren Arbeitsweg!