Unsere Größe und Erfahrung = Verlässlichkeit für Sie
Seit mehr als 70 Jahren sind wir verlässlich im Auftrag unserer Kunden tätig. Unsere Größe, die globale Ausrichtung und Expertise machen die ManpowerGroup zu einer solventen Organisation, die auch in unsicheren, dynamischen Zeiten, wie diesen, Zahlungsfähigkeit gewährleistet.
So minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken, unabhängig davon ob es um die Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge geht, oder die Risiken einer Festanstellung, wenn Sie einen Mitarbeiter eines insolventen Personaldienstleisters beschäftigen.
Wir sind Ihr sicherer Partner an Ihrer Seite!
Wir sind in mehr als 75 Ländern vertreten, unterstützen mehrere hunderttausend Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen bei der Umsetzung ihrer Unternehmensziele und bringen Millionen von Menschen in Arbeit.
Was ist Subsidiärhaftung?
Grundsätzlich ist bei der Arbeitnehmerüberlassung ein Personaldienstleister (der Verleiher) dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge seiner entliehenen Arbeitnehmenden zu zahlen. Ist er dazu aber nicht oder nicht ordnungsgemäß im Stande, muss nach den gesetzlichen Vorgaben der Subsidiärhaftung das Kundenunternehmen (der Entleiher) für die Sozialversicherungsbeiträge – also alle Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung – aufkommen. Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der Arbeitnehmenden. Deshalb kann die Subsidiärhaftung nicht vertraglich ausgeschlossen werden und tritt unabhängig von einem Verschulden des Kundenunternehmens in Kraft.
Haben Sie noch Fragen zur Subsidiärhaftung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!