Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
(Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz)
Stand: 29. Juni 2025
Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Die ManpowerGroup nimmt ihre Verantwortung zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards ernst. Diese Verantwortung ist in unserer Grundsatzerklärung beschrieben. Um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bieten wir ein Beschwerdeverfahren an, über das Betroffene und Hinweisgeber*innen Bedenken oder Verstöße melden können.
Wer kann Beschwerden einreichen?
Jede Person, die direkt oder indirekt von den Tätigkeiten der ManpowerGroup oder ihrer Lieferanten betroffen ist – dazu zählen alle Stakeholder, Mitarbeitende, Lieferanten, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit.
Welche Themen können gemeldet werden?
- Menschenrechtsverletzungen (z. B. Kinderarbeit, Diskriminierung, Zwangsarbeit)
- Verstöße gegen Umweltstandards
- Sonstige Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wie können Beschwerden eingereicht werden?
- Per E-Mail an unser offizielles Funktionspostfach des LkSG: [email protected]
- Per E-Mail an unseren Menschenrechtsbeauftragten des LkSG: Vadim Beyer
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0151 73082425 - Über unsere Ethik Hotline: 0800 1824006